Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator - AEO)
Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligter ist ein Wirtschaftsbeteiligter, der über einen speziellen Status verfügt, der hinsichtlich seiner zollrelevanten Tätigkeit in der gesamten Gemeinschaft als zuverlässig gilt und deshalb ist er befugt, gemeinschaftsweit mit Sicherheits Zollkontrollen verbundenen Erleichterungen und anhand der Zollregeln Vereinfachungen zu genießen.
Den Status kennen sämtliche Zollbehörden der Unionsmitgliedsstaaten an, unabhängig davon, wo er ausgestellt wurde. Weil das Ziel der AEO Verfügungen ist, weltweit die Sicherheit einer gesamten Versorgungskette zu garantieren, die Stärkung der Sicherheit des internationalen Warenverkehrs, im Intresse zu gegenseitiger Anerkennung des Statuses, führt die EU mit mehreren dritten Ländern Verhandlungen.
Jetzt noch ist die Beschaffung des AEO Status nur eine Möglichkeit, doch die Richtung der Rechtsvorschriften der AEO Abänderungen und Annäherungen machen schon jetzt eindeutig klar, dass ohne dieser Bewilligung nach Ablauf der Gedultszeit schon die eingelaufenden, gut funtionierenden Zollabläufe auch nicht mehr in ihrer früheren Form funktionieren können, die verschiedenen Bewilligungsbedingungen werden verschwert.
Die Händler und Wirtschaftler die kein AEO Zeugnis besitzen, werden benachteiligt gegenüber den Wirtschaftlern mit einen AEO Status, auf die Ware der weniger zuverlässigen Wirtschaftler wird eine erhöhte Kontrolle eingeführt.
Ausserdem ist wahrhaftig zu beobachten, dass schon jetzt in einer Partnerverbindung das Vorhandensein des Statuses, als eine Erwartung auftretet.
Indirekte Vorteile des AEO Status:
- besseres geschäftlichen Ansehen
- weniger Verspätungen im Versand, bessere Planung
- weniger Sicherheitszwischenfälle
- bessere Sicherheit und Kontrolle innerhalb des Unternehmens
- bessere Kommunikation innerhalb des Unternehmens
- bessere Kommunikation mit den Partnern
- Gemeinsame europäische Datenbank über das AEO
Das AEO System ist seit 2008 01.01 gültig, also die Anträge zur Ausgabe der AEO Bescheinigung kann man seit diesen Zeitpunkt einreichen.
Innerhalb der internationalen Lieferkette gibt es verschiedene Beteiligte. Die verschiedenen Typen von Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der internationalen Lieferkette unter zolltechnischen Gesichtspunkten:
- Hersteller
- Ausführer
- Spediteur
- Lagerhalter
- Zollagent
- Frachtführer
- Einführer
Also wer seine Firma in die oberen aufgeführten Kategorien einreihen kann, ist sicher am Intresse in der Beschaffung einer Art des AEO Status, auf welche Ihre Firma am meissten Notwendigkeit hat, abhängig auch von der obenstehenden Einordnung:
- AEO - Zollrechtliche Vereinfachungen
Haupvorteil ist, dass im Fall bei der Beantragung der Vereinfachungen die Zollbehörde die Bedingungen nicht von neuen überprüft, welche die man für die Ausgabe des AEO Zertfikates erfüllen musste - AEO - Sicherheit
Der Inhaber dieses Zertifikats genießt folgende Vorteile: weniger physische Zollkontrollen und Überprüfungen der Unterlagen; vorherige Unterrichtung über eine Warenkontrolle; summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen mit reduzierten Datensätzen. - AEO � Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit und Schutz
Ein AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit und Schutz" kann jedem in der Gemeinschaft niedergelassenen Wirtschaftsbeteiligten zuerkannt werden, der die Kriterien Einhaltung der Zollvorschriften, angemessene Führung seiner Geschäftsbücher und Zahlungsfähigkeit sowie angemessene Sicherheitsstandards erfüllt und alle AEO-Vorteile nutzen möchte.
Unsere Firma im Fall bezügliches Auftrags, abhängig vom Vertrag, Wirtschaftstyp, und von der Art des zu erwerbende AEO-Zeugnis, koordiniert die Zusammenarbeit der einzelnen Abteile, Niederlassungen seiner Auftraggeber, dessen Partner und Zollbehörde, weiterhin anderwärtige einbezogene Behörden, das fristgerechte temporale Zustandekommen der konkrete Aufgaben, die Überbrückung zwischen Kompetenzbereich und Aufgabenbereich. Durch die mitwirkenden Arbeiter unserer Auftraggeber zufälligeweise fertigzustellenden Dokumentationen, Verfahrungsordnung-Ausgestaltung modifizieren wir im notwendigen Fall ensprechend nach Vorschriften und Erwartung der Behörden.