Elektronische Zollabfertigung, lokale Zollverfahren

Allgemein ist zusagen, wer geschäftsmässig Tag für Tag Zollabfertigungen erledigt, für den ist es lebensnotwendig mögliche "vereinfachte Möglichkeiten" anzuwenden weil es der Markt nicht toleriert weder mehrstündige Standzeiten weder tagelange Wartung auf die Ware, weder noch die überflüssige Aussfüllung der Urkunden.

Die computerisierte Zollabfertigung und die Vereinfachungen mitsamt verringern die für die Zollabfertigung benötigte Zeit, Energie und Kosten. Wer in diesen Wettbewerb nicht mithalten kann, dessen Wirksamkeit wird so sinken dass er in dieser gespitzten Marktlage seine Kunden verlieren wird, wie es vielen in den letzten Jahren ergangen ist.

Im Angesicht dieser negativen Erfahrungen liegt es uns im Intresse diese zuvermeiden, deswegen haben wir ein elektronisches Zollanmeldungssystem an jeder Niederlassung installiert, und wir besorgen bis zum heutigen Tag immer noch alle lokale vereinfachte Bewilligung, angesichts der Erwartungen unserer Kunden.

Die Zollrechtsvorschriften haben es schon vor dem Beitritt in die EU den zuverlässigen Wirtschaftern ermöglicht, die vereinfachten Zollverfahren anzuwenden und auch die Initiative des elektronischen Zolls (E-Zoll), der in den letzten Jahren in den Vordergrund kam, dient die Intresse der Wirtschafter und der Zollbehörde.

Das wichtigste Ziel des E-Zolls ist, dass im Laufe der Zeit die Zollverfahren die auf papiergrundsätzlichen Verfahren beruhen, ausgetauscht werden auf ein in den ganzen EU einheitlich, elektronisches Verfahren. So wird eine moderne wettbewerbsfähige Zollatmosphäre erschaffen, und dadurch ein legaler Handel und eine hindernissfreie Warenmobilisierung gefördert.

Eine Zollabteilung mit einem professionalen Niveau zubetreiben ist es unbedingt notwendig das bestimmte Bewilligungen für Zolltätigkeiten vorhanden sind.

Im Verlauf des Zollverfahrens bewegen sich nicht die Waren und Transportmittel zwischen den Kunden und dem Zollamt sondern die Informationen. Dazu muss natürlich der entsprechende Hindergrund der Informatik gesichert sein.

  • Durch die vereinfachten Zollverfahren ensteht eine Arbeitseinteilung zwischen den Zollämten, Wirtschaftern und Zollagenturen, dadurch ist der Ablauf der Zollverfahren effektiver und schneller. Der Importeur gelingt schneller zu seiner Ware, der Exporttransport wird dadurch planmässiger.
  • Nicht gesprochen von dem grössten Vorteil der nicht zubestreiten ist, dass wir unsere Zolltätigkeiten an jeden Tag der Woche, eingeschlossen der Wochenenden und der Feiertagen, in einen Zeitraum von 0-24 Uhr ausüben können. Bei den heutigen Produktionszeitmassen und den Dienstzeiträumen ist es unerlässlich im Leben unseren Kunden, die logistische Dienstleistung ist nur dann vollständig wenn die Zolltätigkeit nahtlos ausgeführt wird

Die Zollinspektionen, die physischen Warenkontrollen fallen auf eine minimalen Stand zurück durch die Benutzung der Vereinfachungen, weiterhin die Bewilligungsinhaber viel Zeit und Kosten sparen. Die Zeitbedürfnisse der nachträglichen Abrechnung beeinflusst die Transporte, die Auslastung, die Herstellung und den Handel nicht.

Die Bedingung zur Anwendung der vereinfachten Verfahren ist die Besitzung der entsprechenden Bewilligungen, die man bei den zuständigen Zollamten beantragen kann. Die Last der Beschaffung und Instandhaltung dieser, übernehmen wir natürlich von Ihnen.

Unsere Kunden können neben einer entsprechenden Information entscheiden, welche sie von der breiten Skale der vereinfachten Bewilligungen am notwendigsten halten, bzw. in welchen Fall sie diesem verbundenen Bedingungssystem (Bankgarantie, Vorleben, Häufigkeit, usw.) entsprechen können.

Einige Beispiele der vereinfachten Verfahren:

  • Elektronische Gestellung
  • Status eines zugelassenen Empfängers, Status eines zugelassenen Empfängers zur Carnet TIR
  • Status eines zugelassenen Versenders
  • TC31 Gesamtbürgschaft und TC33 Befreiung von der Sicherheitsleistung
  • Vorübergehende Verwahrung
  • Verschiedene locale öffentliche oder private Zollager
  • Befreiung der Mehrwertsteuersicherung
  • Ausfuhrverfahren im vereinfachten localen Verfahren (AES � Automated Export System)
  • Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im vereinfachten localen Verfahren (AIS- Automated Import System)
  • Zahlungsaufschub
  • Selbststeuerung
  • Aktive-, passive Veredelung im vereinfachten localen Verfahren usw