Besorgung von Aus- und Einfuhrzulassungen
Durch Hilfe unserer Fachkenntnissen, und Beziehungen, was die Zurechtfindung im Genehmigungssystem und eine erfolgreiche Lobbytätigkeit betrifft in der EU und in Ungarn.
Bei der Besorgung von Aus- und Einfuhrzulassungen,
- uns auf unsere Fachkenntnisse und
- gute Beziehungen verlassend,
können wir unseren Kunden wirksame Hilfe leisten.
Im Zusammenhang mit den Zulassungen muss es hervorgehoben werden, dass man im Außenhandel mit mindestens vier dominanten Partnern zu rechnen hat:
- dem Verkäufer,
- dem Käufer,
- den staatlichen Behörden im Land des Verkäufers,
- den staatlichen Behörden im Land des Käufers.
Die Bedingungen des Außenhandels sind nämlich nicht völlig den Geschäftspartnern überlassen, in sie mischen sich auch die staatlichen Behörden des Käufers und Verkäufers ein, undzwar durch ihr
- Regelungs- und
- Genehmigungssystem
Wir vertreten die Interessen unserer Kunden mit Hilfe von
- unseren Fachkenntnissen und Beziehungen, was die Zurechtfindung im oft veränderlichen Genehmigungssystem der EU und Ungarn, und die erfolgreiche Lobbytätigkeit betrifft,
- en Kenntnissen, Methoden, um Informationen einzuholen, im Bezug der Anpassung und Orientierung des Regelungssystem eines Partnerlandes.
Die häufigsten genehmigungspflichtigen Bereiche, die den Außenhandel in Ungarn betreffen sind folgende
- im Rahmen des zweistufigen Genehmigungssystem hat man beim Außenhandel einiger Produktgruppen (z.B. Waffentechnik, Rauschgifte und ihre Grundstoffe)
- zuerst eine sogenannte Tätigkeitsgenehmigung (erste Stufe), dann in Verbindung mit der konkreten Transaktion
- später eine Umsatzgenehmigung zu beantragen (zweite Stufe))
Obwohl die Genehmigung mehr oder weniger normativ ist, erfordert sie unbedingt Fachkenntnisse im Außenhandel um Bescheinigungen und Bedingungen zu erschaffen - Beim Außenhandel einer anderen Produktgruppe braucht man keine Tätigkeitsgenehmigungzu beantragen, dagegen doch eine Umsatzgenehmigung . Dies sind die sogenannten umsatzgenehmigungspflichtigen Produkte, die 20-30% von Export und 10-15% von Import in Ungarn ausmachen. Solche Genehmigungen sind
- entweder zwecks Einhaltung der internationalen Vereinbarungen (z.B. bei landwirtschaftlichen oder Textilprodukten),
- oder zwecks Umsatzbeschränkung (z.B. beim Import einiger Konsumgüter) erforderlich
- einige Zweige, Produktgruppen haben dies gleichfalls obligatorisch einzuhalten, obwohl sie (im Vergleich mit den obigen) von gelinderen Umsatzbeschränkungen betroffen sind. Zu diesen gehört z.B.
- das Monitoringsystem, dessen Einhaltung ebenfalls Fachkenntnisse erfordert, oder
- das verbindliche Vorliegen der speziellen Bescheinigungen (z.B. veterinär- und pflanzenhygienischen Bestätigungen).
- Nicht nur der Außenhandel, sondern auch die Ausübung bestimmter internationalen Wirtschaftstätigkeiten sind genehmigungspflichtig. Hier hat man unter anderen an
- die Vermittlungstätigkeit,
- Reexport,
- Export und Import von Arbeitskräften
- Lohnarbeit