Agrarexportförderungs

Die ungarische Bauer und Vertreiber können sich nach dem ersten Tag der EU-Mitgliedschaft, mit vollen Recht nach einer Exportunterstützung bewerben

Die ungarische Bauer und Vertreiber können sich nach dem ersten Tag der EU-Mitgliedschaft, mit vollen Recht nach einer Exportunterstützung bewerben

  • Die Vorschriften und
  • Die weiten Kreise der Unterstützungsmöglichkeiten gut representieren

Wirkung des Beitrittes: die ungarische Agrarwirtschaft überfügt über Umstände, die die Voraussetzungen der Wettbewerbe an dem einheitlichen Markt der EU sichert. Die ungarischen Bauern und Vertreiber können sich nach dem ersten Tag der EU-Mitgliedschaft mit vollen Recht an dem Interventionssystem der Gemeindschaft teilnehmen, beziehungsweise sich nach Exportunterstützungen kandidieren. Die Exportunterstützungen können für die ungarischen Bauern und Vertreibern 100 % zur Geltung kommen, dessen Ergebnis ist: die Verkaufssicherheit verbessert sich , und die Einnahmen sind berechenbar und planbar.

Konkrete Vorteile sind

  • die Gegebenheiten der ungarischen Agrarwirtschaft, und
  • Möglichkeiten in der gemeinsamen Agrarpolitik

Die Naturgegebenheiten unseres Landes bedeuten Konkurenzvorteil gegenüber anderen EU-Ländern. Die gemeinsame Agrarpolitik sichert größere Quellen und Unterstützug an das Gebiet der Marktregelung und auch als Provinzförderung für die ungarische Agrarwirtschaft.

Der Außenhandel der EU-Agrarprodukte mit Drittland wird mit zahlreichen Mittel geregelt, darunter die wichtigsten:

  • Exportzeugnisse (Exportlizenze)
  • Beziehungsweise Exportrückerstattungen.

Außfuhr gewißer Produkte über bestimmte Mengen sind in jedem Fall zum Exportzeugnis gebunden, bei anderen Produkten braucht man nur ein Exportzeugnis zur Exportrückerstattung.

Ünsere Firma übernimmt komplett oder auch teilweise die:

  • Anschaffung der zur Exportförderung nötigen Exportlizenzen
  • Exportzollabfertigung
  • Beantragung von Exportförderungen