Intrastat
Ungarn trat am 1. Mai 2004. in die EU ein. Damit wurde automatisch die Führung der Zollstatistik im Aussenhandel mit den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft abgeschafft. Der Handel mit EU Mitgliedstaaten ist einfacher geworden, aber gleichzeitig sind eine neue Verpflichtung in der statistischen Datenlieferung entstanden (Intrastat), welche zur in Zahlnehmung des Handels zwischen Ungarn und den Mitgliedsstaaten dient, anhand von Daten die unmittelbar von den Vertreiberfirmen eingesammelt wurden.
Die Betreibung des Instratatsystems ist für jedes EU Mitgliedsland vorgeschrieben, welche von unions Anordnungen reguliert werden. In Ungarn wird diese Datensammlung vollständig vom Zentralen Statistischen Amt realisiert. Zur Eingabe einer Instratat Meldung sind die einheimischen Unternehmen verpflichtet, die aus den EU Mitgliedsstaaten Ware einführen und/oder in die EU Ware ausführen, über eine bestimmte Jahreswertgrenze. Wissen Sie ob ihr Firma zur Meldung eines Intratat Berichtet verpflichtet ist?
Die Firmen müssen die Intrastat-Meldungen monatlich, am 15. nach Ablauf des Berichtsmonates an das Zentrale Amt für Statistik anfertigen.
Der Dateninhalt entspricht ungefähr einer monatlichen summierten Zollerklärung, die die hauptsächlichen Daten enthalten muss, über die Ware die in die EU ein- und ausgeführt wurde im angegeben Monat, wie zum Beispiel der KN Code der Ware, die Menge, das Netto-gewicht, Herkunftsland, beziehungsweise die Lieferungsbedingungen, die Art des Transportes, der Geschäftskod, der Rechnungsbetrag in Forint, der statistische Wert, usw.
Unsere Firma übernimmt
- auf hohem Niveau
- vollständige
Fertigstellung der statistischen Meldungen und Berichterstattung für den ausführlichen und auch für den vereinfachten Meldepflichtigen, elektronischen (WEB-Formular) und auch als normales Papier-Formular.