Anfertigung der amtlichen Berichte, Kontakthaltung mit den Behörden
Der behördlichen Revisionen unseren Kunden fachgemäß zu vertreten.
Die Firmen, die Außenhandelstätigkeit ausüben, haben auch zahlreiche Administrationsverpflichtungen, über die nicht einmal die Buchhälter wissen, es gehört ja nicht eng zur Buchhaltung und Steuerberatung. Solche verbindliche Meldungen, Evidenzen können die Ungarische Nationalbank, das Zoll und Finanzamt, das Wirtschafts- und Umweltministerium, und das Zentrale Statistische Amt verlangen.
In diesen Fällen ist die Abstimmung mit den Behörden unbedingt nötig, und dies übernehmen wir
Die behördlichen Revisionen bei den Außenhandelsunternehmen können zu einem besonderen Problem führen. Die Behörden verlangen von den Firmen Evidenzen und Ausweise, die häufig Fachkenntnisse besonders im Bereich des Außenhandels erfordern. Die die Revision durchführenden Behörden erwarten sogar, dass auch die Firma selbst im Laufe der Revision mit Fachleuten in Verbindung steht.
Dank unseren Kenntnissen sind wir fähig,
- während der behördlichen Revisionen unseren Kunden fachmäßig zu vertreten, und
- die von den Behörden veranlangten Evidenzen und Ausweise zusammenzustellen.
Wir müssen aber offen heraussagen, dass wir viel lieber unsere Revision vor der behördlichen Revision durchführen, denn die erledigten Mangelersätze ersparen der Firma viele überflüssige Ausgaben und Strafen. (Bereits bei mittleren Unternehmen betragen sie eine Summe von Millionen-Zehnmillionen.)