Informationen über allgemeine und spezifische Rechtsvorschriften und außenhandelstechnische Methoden

Ungefähr 4.000 Rechtsvorschrieften betrifft direkt den Aussenhandel.

Die Bedeutung der Information kann nicht überwertet werden. Wer richtig informiert ist, der kennt die Entscheidungsalternativen, und hat eine gute Chance, von den Möglichkeiten die optimale Lösung zu finden.

In unserer Tätigkeit als Zoll- und Außenhandelsberater spielt der Informationsdienst eine herausgehobene Rolle. Mit unseren Fachkenntnissen, bzw. mit deren Übergabe können wir unseren Kunden im Export und Import behilflich sein, damit sie viel

  • Zeit,
  • Energie,
  • Kosten und
  • Verlust

ersparen können.

Am Beginn der Außenhandelstätigkeit muß jede Firma bestimmten rechtlichen, sowie sachlichen und persönlichen Bedingungen entsprechen (siehe z.B. EU Genehmigungsdirektiven, Zollkodex).

Da die zahlreichen Rechtsvorschriften enorm viele Fallen innehaben, ist es lebenswichtig, sich im Dschungel der Außenhandels-, Zoll- und Devisenrechtsvorschriften sicher auszukennen. Die heutige Lage ist damit gut zu charakterisieren, dass von den derzeit vorliegenden, insgesamt 40.000 ungarischen Rechtsvorschriften etwa 4.000 direkt den Außenhandel betreffen - und nicht zu erwähnen die einzuhaltenden Rechtsvorschriften der EU und der Partnerländer.

Bei der Einführung einer neuen Ware/Relation/Geschäftstyp sind die Kenntnisse vieler Rechtsvorschriften und Außenhandelstechniken erforderlich, die die Firma bereits vor dem Geschäftsabschluss kennen muss, damit

  • das Geschäft nicht scheitert, durch Mangel an manchen Genehmigungen
  • damit Sie nicht auf Grund aus falschen oder unsicheren Kenntnissen stammenden Vermutungen (z.B. Höhe der Zollsätze kalkulieren und verhandeln müssen, und
  • damit Sie nicht in die Zahlungsweisen eingehen, die mit der Zuverlässigkeit der Kunden nicht übereinstimmen. Diese Informationen können wir Ihnen im allgemeinen gleich zur Verfügung stellen.

Die Wichtigkeit der Kenntnisse der spezifischen Regeln ist gesondert zu erwähnen. In diesem Zusammenhang können wir unseren Auftraggebern durch die Kenntnisse der speziellen Regeln

  • für die sensiblen Waren,
  • die sensiblen Relationen und
  • die speziellen Außenhandelsgeschäfte

Hilfe leisten.

Im Außenhandel eines jeden Landes gibt es sensible Waren zum Beispiel: Gefällsprodukte (Tabak, Alkoholische Getränke, Ölprodukte) Fahrzeuge, Edelmetalle, Waffen, Rauschgifte und ihre Grundstoffe, verschiedene chemische Produkte, landwirtschaftliche Produkte, Textilprodukte, bestimmte Verbrauchsartikel und Grundstoffe. Der Außenhandel dieser Waren wird andersartig reguliert.

Die Kenntnisse und die Beachtung der spezifischen Vorschriften sind auch beim Außenhandel mit manchen Ländern erforderlich. Als solche sensible Relation gelten z.B. die GUS-Länder oder des Fernen Ostens, wo es auch die Kenntnisse der von der allgemeinen Regulierung abweichenden Vorschriften nötig sind.

Es sind häufig auch die sogenannten speziellen Außenhandelsgeschäfte, wie z.B.

  • Lohnarbeit,
  • Barter,
  • Re-Export,
  • Transitgeschäfte,
  • internationale Vermarktung von Dientstleistungen,
  • Hauptunternehmen,
  • internationale Kooperationsgeschäfte usw.

Auch für diese speziellen Außenhandelsgeschäfte gelten von den allgemeinen abweichenden Vorschriften. Die Kenntnisse dieser Vorschriften und der Außenhandelstechnik bei Geschäftsabwicklungen bilden eine feste Grundlage unserer Beratungstätigkeit.