Besondere Zollverfahren
Wir übernehmen auch die Durchführung ungewöhnlicher Zollverfahren.
Man kann von besonderen Zollverfahren reden, wenn sie nicht mit einer an einen einfachen Kaufvertrag anknüpfenden endgültigen Export Zollabfertigung oder Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr verbunden sind.
Wir übernehmen auch die Durchführung dieser ungewöhnlichen Zollverfahren. Einige Beispiele in diesem Tätigkeitsbereich:
- Re-Export, Re-Expedieren
- Steuerlager
- Temporäre Einfuhr und Ausfuhr (zum Beispiel Miet- und Gebrauchsdarlehensverträge, Reparatur, usw.)
- Zollfreie Importe (zum Beispiel: Import unter der Wertgrenze)
- Bedingte Zollverfahren (Begünstigungen mit bestimmten Verwendungszweck, Einbau in die Exportprodukte), und ihre nachträgliche Abrechnung
- Zollabfertigung und Abrechnung von aktiven und passiven Lohnarbeiten
- Großinvestitionen, komplette Zollabwicklung von Hauptunternehmen
- Einfuhr, Ausfuhr von Kapitalapport usw