Umweltsteuer

Umweltsteuer und Abfallwiederverwertungspflicht
AUCH FÜR IMPORTEURE UND HÄNDLER MIT DER EU

1995. LVI. Gesetz enthält die wichtigsten Regeln im Zusammenhang mit der Umweltsteuer. Diese Rechtsregel legt fest, im Fall welcher Produkte, bei wem und wann Zahlungsverpflichtung anfallen.

Gebührenpflichtige Produktkreise:

  • sonstige Erdölprodukte,
  • Gumireifen,
  • Verpackung
  • Akkumulator
  • Reklamträger Papir
  • Elektrische und elektronische Anlage

Ausnahme der Verpackung, die Durchführungsvorschriften des Gesetzes festlegen die gebührenpflichtige Produkte entsprechend der Zolltarifnummer aus der oben aufgeführten Produktkreise.

Wer sind verpflichtigt?
Bei Handelsverpackung (Plastiktüte, Flaschen) ist der erste Inlandsvertreiber oder der Eigenbedarf Verbraucher verpflichtet (ein Beispiel wenn die Plastiktüte in der Verkaufstelle zu Verpackung wird).

Denken Sie über die Tätigkeit ihrer Firma nach: sind Sie möglicherweise verpflichtigt auf Grund der oben erwähnden, ohne dass Sie oder ihr Buchhalter darüber Kenntnis haben?
Falls Sie unsicher sind, schon ein Anruf genügt bei uns und sie erfahren es. Rufen Sie uns an, und wir helfen.

Seit 01.01.2008 erledigt das Zoll- und Finanzamt die Aufgaben des Steueramtes die im Zusammenhang mit der Bekennung, Zumessung, Bezahlung, Zurückbeantragung und Überprüfung der Umweltschutzgebühren in Verbindung stehen.

Die betroffenen Wirtschafter haben eine Anmeldungs-, Registrations-, Bekennungspflicht zu leisten gegenüber des Zollamtes, durch Benutzung der entsprechenden systematisierten Amtsformulare.

Die wirtschaftliche Rechtsvorschrift schreibt neben der Zahlung der Pflichtgebühren eine Abfallwiederverwertungsspflicht für den Vertreiber (Hersteller, Importeur) vor, der die Verpackung, elektrische Produkte, Batterien, Akkumulatoren, Reifen in Umlauf bringt

Unsere Firma übernimmt die Aufgaben die im Zusammenhang mit der Pflichtgebühr und der Abfallwiederverwertungsspflicht stehen:

  • vom Gesetz vorgeschriebenen zollbehördliche Meldungen, Registrationen
  • Beanspruchung der notwendigen indentifizierten Nummern (GLN Nummer, VPID Nummer) von den zuständigen Organisation
  • Umweltsteuer Deklaration und
  • Anfertigung nachträglicher Deklaration bezüglich früheren Jahren, werden Sie von möglicherweise großen nachträglichen Strafen, von Gerichten bewahrt
  • Abänderung vorheriger Deklaration
  • Vorbereitung der mit der Abfallwiederverwertenden koordinierten Gemeinnützigen Gesellschaft abzuschließenden Verträge
  • Fertigstellung der Abfallwiederverwertungs Meldungen
  • Berufliche Beratung, Informationsgewährleistung, Ausbau von kompletten Systemen

Achtung: Im Fall gut ausgeführter fachlicher Arbeit Sie zum größten Teil von der Zahlung der Pflichtgebühren enthoben werden, dadurch sparen Sie ihrer Firma viele Kosten ein.