Abstimmung mit den Zollbehörden
Wir haben zu den Zollbehörden eine gute Beziehung ausgebaut diese ist bei der Vollendung komplizierter Fälle und bei der raschen und glatten Abwicklung vorteilhaft.
Im Laufe unserer vieljährigen Tätigkeit haben wir zu den Zollbehörden eine gute Beziehung ausgebaut. Das ist häufig vorteilhaft
- bei der Vollendung komplizierterer Fälle,
- bei der raschen und glatten Zollabwicklung, Zollabfertigung.
Es kommt auch zur Abstimmung mit den Zollbehörden, wenn eine Behörde, z.B. das Zoll,- und Finanzamt, von unserem Kunden, als Außenhandelsfirma irgendwelche Berichte oder Evidenzen verlangt.
Es kommt vor, dass es gar nicht einfach ist, sich über eine Meldepflicht Kenntnis zu verschaffen, weil
- sie nicht als Rechtsvorschrift, nicht in dem Ungarischen Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, sondern
- z.B. nur als Direktive in einem Fachblatt, oder
- nur als Leitlinie auf der Website des Zoll,- und Finanzamt.
Besondere Probleme stellen die von den Behörden bei den Außenhandelsfirmen durchgeführten Revisionen dar. Die Behörden verlangen von den Firmen Evidenzen und Ausweise, zu denen die Kenntnisse der Buchhälter oft ungenügend sind, sie setzen ausdrücklich Zollfachkenntnisse voraus.
Wir bereiten die verbindlichen statistischen Meldungen vor, und gegebenenfalls nehmen wir als Vertreter unserer Auftraggeber an den behördlichen Revisionen sehr gern teil.
Wir müssen aber offen heraussagen, dass wir viel lieber unsere Revision vor der behördlichen Revision durchführen, die erledigten Mangelersätze ersparen der Firma viele überflüssige Ausgaben und Strafen (Bereits bei mittleren Unternehmen betragen sie eine Summe von Millionen-Zehnmillionen.)