Zollermäßigungen, Ausnutzung der Zollfreiheit, Beschaffung der nötigen Bescheinigungen

Die Kenntnis der vielfachen Begünstigungen und die Beschaffung der zu ihrer Inanspruchname nötigen Bescheinigungen erspart erhebliche Kosten.

In dem letzten Jahrzehnten wurden die Zölle allmählich abgebaut, und die Begünstigungen vermehrten sich. Immer mehr werden die Verfeinerungen, die Ausnahmen, die Begünstigungen, und die neuen internationalen bi- und multilateralen Abkommen.

 

  • Die Kenntnis der vielfachen Begünstigungen und
  • die Beschaffung der zu ihrer Inanspruchname nötigen Bescheinigungen

erspart erhebliche Kosten, so z.B.

  • in der Verwaltung von Zolllagern verborgenen Möglichkeiten der Nicht-Zahlung des Zolles,
  • Erwerb der Berechtigung der zinsfreien (!) verlängerten Zahlung des Zolles,
  • Rechtstitel des Einbaus der Zollrückerstattung in die Exportprodukte,
  • Erwerb des Status genehmigter Empfänger, Absender, "Ermächtigter Ausführer" usw.

Da sich die Zollvorschriften

  • einerseits wegen der erheblichen Lobbytätigkeit,
  • andererseits wegen des Rechtsharmonisationsprozesses im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt

sehr häufig ändern, sind wir besonders in der Verfolgung dieser Änderungen auf dem Laufenden. Auf diese Weise können wir erreichen, dass unsere Auftraggeber immer die maximalen Begünstigungen in Anspruch nehmen können.

Einige Beispiele dafür, das wir all dieses Wissen besitzen müssen, damit unsere Kunden von je niedrigeren Kosten belastet werden.

Wir müssen - unter anderen - kennen,

  • mit welchen Ländern die EU internationale Abkommen über Zollabfertigung mit günstigeren Zollsätzen für die Ursprungswaren aus diesen Ländern getroffen hat (natürlich nur im Falle von gleichzeitigem Vorhandensein der entsprechenden Bedingungen und Bescheinigungen);
  • für welche Produkte die EU autonome Zollbegünstigungen hat, und was diese Begünstigungen enthalten (z.B. Zollkontingente, Begünstigungen mit bestimmten Verwendungszweck);
  • unter welchen Rechtstiteln, unter welchen Bedingungen, im Vorhandensein welcher Bescheinigungen - die bei der Zollabfertigung vorzulegen sind - man Zollfreiheit bekommt