Zollrückvergütungen, nachträgliche Modifizierungen


Die nachträglichen Verfahren übernehmen sehr wenige Zollagenturen

Im Bereich der nachträglichen Zollverfahren haben wir viel Erfolg erreicht. Darauf sind wir sehr stolz, weil eben die nachträglichen Verfahren innerhalb der Zollabwicklung die größten Herausforderungen bedeuten.

Mit einem erheblichen Teil unserer Kunden kamen wir in Verbindung, so dass wir ihre bereits verpfuschte Zollabfertigung i Ordnung brachten, ihr Geld von den Zollbehörden zurücklockten .

Die Schwierigkeit der nachträglichen Verfahren verursacht, dass

  • sie sowohl Fachkenntnisse höherer Stufe als auch
  • gute persöhnliche Beziehungen

verlangen. Noch benötigt

  • Zähigkeit, für andauernde Arbeit
  • maximale Aufmerksamkeit und Sorgfalt,
  • Nachforschung,weiter
  • schablonenfreies Denken und Handeln

egyformán szükség van a sikeres megvalósításához.

Für uns bedeuten diese schwere Aufgaben eine Herausforderung, und wir vollenden sie gern, obwohl wir wissen, dass sehr wenige Zollagenturen die nachträglichen Verfahren übernehmen, denn sie sind einerseits nicht so einfach zu automatisieren, wie die massenhaften Zollabfertigungen, andererseits erfordern sie Fachkenntnisse höherer Stufe. (Trotzdem schlagen wir jedem Außenhändler vor, lieber vorher nach maximaler Aufmerksamkeit zu streben, als sich nur für die nachträgliche Entschädigung einzurichten.)

Einige Beispiele für die nachträglichen Zollverfahren:

  • Im Falle von unrichtigen Grundzollabfertigungen -> sind die nachträglichen Zollmodifizierungen verbindlich. Das schreiben die Rechtsvorschriften auch im Falle vor, wenn der unrichtigen Grundzollabfertigung selbst die Änderung der Zahlungsverpflichtung nicht erfolgt.
  • Falls eine Außenhandelsfirma nach einer Transaktion weniger Zoll bezahlt hat als es nachträglich beweisbar notwendig war -> dann schlagen wir die nachträgliche Änderung als Eigeninitiative ausdrücklich vor, denn die innerhalb von fünf Jahren durchführbare Revision erledigt es mit viel härteren Strafen
  • Sollte das Außenhandelsunternehmen zu viel Zoll bezahlt haben (im Gegensatz zu dem oben beschriebenen) -> muss alles getan werden, damit der Firma die wahrgenommene Mehrzahlung möglichst schnell zurückerstattet wird. Zahlreiche Firmen erfahren von uns, welche Möglichkeiten esgibt an Zollfreiheiten bzw. Zollbegünstigungen
    • Welche sie mit Recht in Anspruch genommen hätten, aber
    • die sie sich nicht zunutze machten, aber
    • deren Vorteile sie durch die fachgemäße Inanspruchnahme der gültigen Zollrückvergütungsmöglichkeiten mindestens nachträglich genießen können.

Es freut uns sehr, dass es uns gelungen ist, mittels in diesen Fällen anzuwendender Verfahren zahlreichen Kunden durch dieses "gefundene Geld", mit dem sie nicht kalkuliert haben, Freude zu machen.